Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm ... Unsern gnädigen Gruß zuvor ... Da es sich öfters ereignet, daß bey den in Abschoß-Sachen eingehenden Anfragen, von besondern Local-Verträgen und Observanzen, zwischen einheimischen und auswärtigen Städten, Erwähnung geschiehet ... Berlin, den 23ten August 1790

Verordnung, betreffend Verabfolgungs- und Abschoßfälle zwischen einheimischen und auswärtigen Städten

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaften: Preußen Kammergericht (AdressatIn), Kurmark Krieges- und Domainen-Cammer (AdressatIn), Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (DruckerIn)
Weitere Verfasser: Friedrich Wilhelm II. (VerfasserIn), Finkenstein, ... v. (BerichterstatterIn), Blumenthal, ... v. (BerichterstatterIn), Heinitz, ... v. (BerichterstatterIn), Mauschwitz, ... v. (BerichterstatterIn), Voß, ... v. (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Berlin G. J. Decker 1790
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Beschreibung
Zusammenfassung:Verordnung, betreffend Verabfolgungs- und Abschoßfälle zwischen einheimischen und auswärtigen Städten
Beschreibung:Titel ist Textanfang
Datierung am Schluss
Veröffentlichungsangabe ermittelt nach Archiv der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (Exemplar der SBB-PK unter der Signatur An 8630-9 Bestandteil dieses Archivs) - Erscheinungsjahr nach Datierung der Verordnung
Beschreibung:2 ungezählte Seiten