Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm ... Unsern gnädigen Gruß zuvor ... Da es sich öfters ereignet, daß bey den in Abschoß-Sachen eingehenden Anfragen, von besondern Local-Verträgen und Observanzen, zwischen einheimischen und auswärtigen Städten, Erwähnung geschiehet ... Berlin, den 23ten August 1790
Verordnung, betreffend Verabfolgungs- und Abschoßfälle zwischen einheimischen und auswärtigen Städten
Gespeichert in:
Körperschaften: | , , |
---|---|
Weitere Verfasser: | , , , , , |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Berlin
G. J. Decker
1790
|
Schlagworte: | |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Verordnung, betreffend Verabfolgungs- und Abschoßfälle zwischen einheimischen und auswärtigen Städten |
---|---|
Beschreibung: | Titel ist Textanfang Datierung am Schluss Veröffentlichungsangabe ermittelt nach Archiv der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (Exemplar der SBB-PK unter der Signatur An 8630-9 Bestandteil dieses Archivs) - Erscheinungsjahr nach Datierung der Verordnung |
Beschreibung: | 2 ungezählte Seiten 2° |