Von Gottes Gnaden Friderich Wilhelm ... Unsern gnädigen Gruß zuvor ... Es ist bereits durch eine unterm 24sten December 1726 ergangene Cabinets-Ordre festgesetzet: daß die Attestate der Regiments-Chirurgorum, sowohl von Krankheiten, als Besichtigungen, in Civil-Gerichten gültig seyn sollen; und durch ein ... unterm 19ten December 1755 emanirtes Edict ist verordnet ... [Gegeben Berlin, den 30sten October 1789]
Wiederholte Verordnung, betreffend die Gültigkeit der Attestation von Regimentschirurgen bei der Kriminaljuristiktion
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Weitere Verfasser: | , |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Berlin
G. J. Decker
1789
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Zusammenfassung: | Wiederholte Verordnung, betreffend die Gültigkeit der Attestation von Regimentschirurgen bei der Kriminaljuristiktion |
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Beschreibung: | Titel ist Textanfang Datierung am Schluss Veröffentlichungsangabe ermittelt nach Archiv der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (Exemplar der SBB-PK unter der Signatur An 8630-9 Bestandteil dieses Archivs) - Erscheinungsjahr nach Datierung der Verordnung |
Beschreibung: | 3 ungezählte Seiten 2° |