Von Gottes Gnaden Friderich Wilhelm ... Unsern gnädigen Gruß zuvor ... Es ist bereits durch eine unterm 24sten December 1726 ergangene Cabinets-Ordre festgesetzet: daß die Attestate der Regiments-Chirurgorum, sowohl von Krankheiten, als Besichtigungen, in Civil-Gerichten gültig seyn sollen; und durch ein ... unterm 19ten December 1755 emanirtes Edict ist verordnet ... [Gegeben Berlin, den 30sten October 1789]

Wiederholte Verordnung, betreffend die Gültigkeit der Attestation von Regimentschirurgen bei der Kriminaljuristiktion

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaften: Preußen Kammergericht (AdressatIn), Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (DruckerIn)
Weitere Verfasser: Friedrich Wilhelm II. (VerfasserIn), Carmer, ... v. (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Berlin G. J. Decker 1789
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wiederholte Verordnung, betreffend die Gültigkeit der Attestation von Regimentschirurgen bei der Kriminaljuristiktion
Beschreibung:Titel ist Textanfang
Datierung am Schluss
Veröffentlichungsangabe ermittelt nach Archiv der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (Exemplar der SBB-PK unter der Signatur An 8630-9 Bestandteil dieses Archivs) - Erscheinungsjahr nach Datierung der Verordnung
Beschreibung:3 ungezählte Seiten