Seine Königliche Majestät von Preußen ... haben die, in dem Berichte des General-Directorii vom gestrigen Datum enthaltene Vorschläge, zu Abwendung der Contrebande, in so weit der Sache ganz angemessen gefunden, da allerdings die Strafe denen Contrebandiers empfindlich fallen muß, wenn ihnen, dieses schlechte Gewerbe verleidet werden soll ... Berlin, den 11ten Decembr. 1788
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Berlin
G. J. Decker
1788
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