Seine Königliche Majestät von Preußen ... haben die, in dem Berichte des General-Directorii vom gestrigen Datum enthaltene Vorschläge, zu Abwendung der Contrebande, in so weit der Sache ganz angemessen gefunden, da allerdings die Strafe denen Contrebandiers empfindlich fallen muß, wenn ihnen, dieses schlechte Gewerbe verleidet werden soll ... Berlin, den 11ten Decembr. 1788
Gespeichert in:
Körperschaften: | , |
---|---|
Weitere Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Berlin
G. J. Decker
1788
|
Schlagworte: | |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Beschreibung: | Titel ist Textanfang Nur die rechte Hälfte des Einblattdrucks ist bedruckt Gesetzgeber am Ende der Verordnung genannt Veröffentlichungsangabe ermittelt nach Archiv der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (Exemplar der SBB-PK unter der Signatur An 8630-8 Bestandteil dieses Archivs) - Erscheinungsjahr nach Datierung der Verordnung angegeben |
---|---|
Beschreibung: | 1 Bogen Format: ca. 44 x 35 cm - Satzspiegel: 28,4 x 15,2 cm |