Seine Königliche Majestät von Preußen ... haben die, in dem Berichte des General-Directorii vom gestrigen Datum enthaltene Vorschläge, zu Abwendung der Contrebande, in so weit der Sache ganz angemessen gefunden, da allerdings die Strafe denen Contrebandiers empfindlich fallen muß, wenn ihnen, dieses schlechte Gewerbe verleidet werden soll ... Berlin, den 11ten Decembr. 1788

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaften: Preußen General-Directorium (AdressatIn), Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (DruckerIn)
Weitere Verfasser: Friedrich Wilhelm II. (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Berlin G. J. Decker 1788
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Beschreibung
Beschreibung:Titel ist Textanfang
Nur die rechte Hälfte des Einblattdrucks ist bedruckt
Gesetzgeber am Ende der Verordnung genannt
Veröffentlichungsangabe ermittelt nach Archiv der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (Exemplar der SBB-PK unter der Signatur An 8630-8 Bestandteil dieses Archivs) - Erscheinungsjahr nach Datierung der Verordnung angegeben
Beschreibung:1 Bogen
Format: ca. 44 x 35 cm - Satzspiegel: 28,4 x 15,2 cm