Ist die Einrede des Bürgerlichen Gesetzbuches ein Gestaltungsrecht?

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Cahn, Hans (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: Bonn Studentenwohl 1930
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Beschreibung
Beschreibung:Bonn, R.- u. staatswiss. Diss. v. 6. Mai 1930
Beschreibung:122 S. 8"