Finden auf diejenigen Sachen, welche nach § 95 B.G.B. nicht zu den Bestandteilen eines Grundstücks bezw. Gebäudes gehören, die sachenrechtlichen und sonstigen Sätze des Mobiliar- oder Immobiliarrechtes Anwendung?

Leipzig, Jur. Fak., Diss. v. 17. Febr. 1905

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Gayl, Franz (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Borna-Leipzig R. Noske 1905
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Beschreibung
Zusammenfassung:Leipzig, Jur. Fak., Diss. v. 17. Febr. 1905
Beschreibung:VI, 46 S.