Erklärung betreffend das mit Sachsen-Weimar-Eisenach getroffene Abkommen: daß in Untersuchungs-Sachen bei Unvermögenheit der Inkulpaten nur die baaren Auslagen erstattet werden sollen gegeben Berlin, den 31sten März 1819

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Preußen Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten (BerichterstatterIn)
Weitere Verfasser: Bernstorff, Christian Günther von (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Berlin Decker 1819
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Beschreibung
Beschreibung:[2] Bl.