Benannte Stellen: Private Vollzugsinstanzen eines Europäischen Verwaltungsrechts
Unter dem Einfluss sekundären Gemeinschaftsrechts hat sich innerhalb des letzten Jahrzehnts ein bemerkenswerter Wandel des nationalen Produktsicherheitsrechts vollzogen. Die europäische Harmonisierung hat hierbei die Ebene des Gesetzesvollzugs nicht ausgespart: In einer Vielzahl von Sachbereichen si...
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Veröffentlicht in: | Deutsches Verwaltungsblatt |
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1. Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2004
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Zusammenfassung: | Unter dem Einfluss sekundären Gemeinschaftsrechts hat sich innerhalb des letzten Jahrzehnts ein bemerkenswerter Wandel des nationalen Produktsicherheitsrechts vollzogen. Die europäische Harmonisierung hat hierbei die Ebene des Gesetzesvollzugs nicht ausgespart: In einer Vielzahl von Sachbereichen sind die administrativen Präventivkontrollen nationaler Provenienz mittlerweile durch Marktzugangskontrollen privater Sachverständiger abgelöst worden. Die rechtsdogmatische Einordnung dieser privaten Benannten Stellen ist nach wie vor ungeklärt. Wie sich im Verlauf des folgenden Beitrags erweisen wird, sind sie mit der Erledigung materiell-polizeilicher Aufgaben betraut, deren Wahrnehmung im öffentlichen Interesse an der Abwehr produktspezifischer Gefahren, im Übrigen jedoch rein privatrechtlich erfolgt. Insbesondere sind sie nicht als mit Hoheitsmacht beliehene Privatrechtssubjekte zu qualifizieren. [Quelle: Verlag] |
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ISSN: | 0012-1363 |