Da in verschiedenen Fällen bemerkt worden, daß Seiner Königlichen Majestät von Preußen [et]c. unsers allergnädigsten Herrn, Allerhöchste Intention bey der für incorrigible Soldaten bestimmten Strafe zum Theil verfehlet wird, weil die Regimenter und Bataillens die Incorrigibilität eines Soldaten nicht noch gleichen, sondern verschiedenen, Grundsätzen zu beurtheilen sich anmaßen: So wird dieserhalb festgesetzt ... [Berlin, den 27sten Januar 1790]

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (DruckerIn)
Weitere Verfasser: Rohdich, ... v. (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Berlin G. J. Decker 1790
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Beschreibung
Beschreibung:Titel ist Textanfang
Datierung am Schluss
Veröffentlichungsangabe ermittelt nach Archiv der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (Exemplar der SBB-PK unter der Signatur An 8630-9 Bestandteil dieses Archivs) - Erscheinungsjahr nach Datierung der Verordnung
Beschreibung:1 Bogen
Format: ca. 35,5 x 44 cm. - Satzspiegel jeweils: 30,8 x 15,7 cm