Es ist die Natur der Sache gemäß, daß zur Benutzung der Wälder kein anderer sicherer Maaßstab, als der wahre Holz-Bestand angenommen werden kann ... Sign. Berlin, den 10ten Febr. 1787

Bestimmungen zum Holzschlag in den Wäldern

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (DruckerIn)
Weitere Verfasser: Friedrich Wilhelm II. (VerfasserIn), Arnim, ... v. (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Berlin G. J. Decker 1787
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