Es ist die Natur der Sache gemäß, daß zur Benutzung der Wälder kein anderer sicherer Maaßstab, als der wahre Holz-Bestand angenommen werden kann ... Sign. Berlin, den 10ten Febr. 1787

Bestimmungen zum Holzschlag in den Wäldern

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (DruckerIn)
Weitere Verfasser: Friedrich Wilhelm II. (VerfasserIn), Arnim, ... v. (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Berlin G. J. Decker 1787
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bestimmungen zum Holzschlag in den Wäldern
Beschreibung:Titel ist Textanfang
Gesetzgeber am Ende der Verordnung genannt: "Seiner Königl. Majestät"
Datierung am Schluss
Veröffentlichungsangabe ermittelt nach Archiv der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (Exemplar der SBB-PK unter der Signatur An 8630-7 Bestandteil dieses Archivs) - Erscheinungsjahr nach Datierung der Verordnung angegeben
Beschreibung:4 ungezählte Seiten