Es ist die Natur der Sache gemäß, daß zur Benutzung der Wälder kein anderer sicherer Maaßstab, als der wahre Holz-Bestand angenommen werden kann ... Sign. Berlin, den 10ten Febr. 1787
Bestimmungen zum Holzschlag in den Wäldern
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Berlin
G. J. Decker
1787
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Zusammenfassung: | Bestimmungen zum Holzschlag in den Wäldern |
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Beschreibung: | Titel ist Textanfang Gesetzgeber am Ende der Verordnung genannt: "Seiner Königl. Majestät" Datierung am Schluss Veröffentlichungsangabe ermittelt nach Archiv der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (Exemplar der SBB-PK unter der Signatur An 8630-7 Bestandteil dieses Archivs) - Erscheinungsjahr nach Datierung der Verordnung angegeben |
Beschreibung: | 4 ungezählte Seiten 2° |