Von Ihro Königl. Maytt. zu Schweden, [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Staathalter und Regierung Thun kund hiemit und fügen allen und jeden dieses Landes Eingesessenen zu wissen ... nach dem Einhalt der Pommerschen Policey-Ordnung, und zu Folge der von Zeit zu Zeit mit denen Herren Land-Ständen darüber gepflogenen Deliberationen, verschiedene gute Anordnungen, wegen Abhaltung der Zigeuner, Vaganten und Bettler ... : [Gegeben Stralsund, den 24. May 1721.]

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Bibliographische Detailangaben
Weitere Verfasser: Friedrich I. (BerichterstatterIn), Meyerfeld, Johann August von (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: S.l. 1721
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Beschreibung
Beschreibung:Verordnung betreffend Zigeuner, Vaganten und Bettler
Vermutlich in Stralsund erschienen. - Erscheinungsjahr nach Datierung am Ende des Textes
Beschreibung:[4] Bl.