Von Ihro Königl. Maytt. zu Schweden, [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Staathalter und Regierung Thun kund hiemit und fügen allen und jeden dieses Landes Eingesessenen zu wissen ... nach dem Einhalt der Pommerschen Policey-Ordnung, und zu Folge der von Zeit zu Zeit mit denen Herren Land-Ständen darüber gepflogenen Deliberationen, verschiedene gute Anordnungen, wegen Abhaltung der Zigeuner, Vaganten und Bettler ... : [Gegeben Stralsund, den 24. May 1721.]
Gespeichert in:
Weitere Verfasser: | , |
---|---|
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
S.l.
1721
|
Schlagworte: | |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Beschreibung: | Verordnung betreffend Zigeuner, Vaganten und Bettler Vermutlich in Stralsund erschienen. - Erscheinungsjahr nach Datierung am Ende des Textes |
---|---|
Beschreibung: | [4] Bl. 4° |