Vermögensentzug bei politisch verfolgten Personen eine Untersuchung am Beispiel jener 304 Prozesse, in denen der nationalsozialistische Volksgerichtshof oder das Oberlandesgericht Wien die Einziehung von Tatwerkzeugen verfügten

Die vorliegende Publikation behandelt den Vermögensentzug bei politisch Verfolgten während des Nationalsozialismus. Die Anzahl der in der NS-Zeit auf dem Gebiet der Republik Österreich politisch verfolgten Personen ist bis heute nicht bekannt. Vermögensschäden ergaben sich bei diesem Personenkreis e...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Kuretsidis-Haider, Claudia (VerfasserIn)
Weitere Verfasser: Steffek, Andrea (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: München u.a. Oldenbourg 2004
Schriftenreihe:Veröffentlichungen der Österreichischen Historikerkommission 24
Schlagworte:
Online Zugang:Inhaltsverzeichnis
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die vorliegende Publikation behandelt den Vermögensentzug bei politisch Verfolgten während des Nationalsozialismus. Die Anzahl der in der NS-Zeit auf dem Gebiet der Republik Österreich politisch verfolgten Personen ist bis heute nicht bekannt. Vermögensschäden ergaben sich bei diesem Personenkreis einerseits infolge politisch motivierter Kündigungen, Entlassungen, Zurückstufungen und verminderter Karrierechancen, andererseits infolge gerichtlicher Verurteilungen auf Grund oppositioneller Handlungen. Bei jenen vom Oberlandesgericht Wien oder vom Volksgerichtshof Verurteilten wurde kein allgemeiner Vermögensverfall verhängt. Es kam zu einer Einziehung der "Tatwerkzeuge", wie Radioapparate, Abziehmaschinen, gesammelte Spendengelder. Im Zuge von Hausdurchsuchungen und Verhaftungen beschlagnahmte die Gestapo allerdings neben unmittelbar für die Widerstandshandlung relevanten Gegenständen auch Schmuck, Bargeld oder andere Wertgegenstände. Immer wieder kam es aus politischen Gründen jedoch zum Entzug beträchtlicher Vermögenswerte, vor allem auch bei einzelnen ehemaligen Adeligen. So wurde etwa der umfangreiche Grundbesitz des ehemaligen Heimwehrführers Ernst Rüdiger Starhembergs aus politischen Gründen 1938 unter kommissarische Verwaltung und im Oktober 1939 als dem Reich verfallen erklärt, nachdem Starhemberg in Frankreich zum Kampf gegen Hitler aufgerufen hatte. Eine Rückerstattung der eingezogenen Gegenstände nach 1945 bzw. eine Ersatzleistung dafür konnte lediglich in ganz wenigen Fällen festgestellt werden, in denen ehemalige BesitzerInnen bzw. deren Angehörige ein Gerät leihweise zur Verfügung gestellt erhielten. Ob und inwieweit eine materielle Entschädigung für derart eingezogene Gegenstände geleistet worden war, konnte nicht festgestellt werden
Beschreibung:Literaturverz. S. 130 - 139
Beschreibung:142 S
Ill., graph. Darst
21 cm
ISBN:3486567977
3-486-56797-7
3702905057
3-7029-0505-7