Das Gesetz vom 30. Mai 1873, betr. das Grundbuchwesen in dem Bezirk des Justiz-Senats zu Ehrenbreitstein die Gesetze vom 5. Mai 1872 betr.: 1) den Eigenthumserwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke, bergwerke und selbststäniden Gerechtigkeiten; 2) die Grundbuchordnung mit Formularen und Kostentarif; 3) die Stempelabgaben von gewissen bei dem Grundbuchamt anzubringenden Anträgen; nebst den ergangenen Ausführungs-Verfügungen und Instructionen des Königlichen Justiz- und Finanz-Ministeriums und des Königlichen Justiz-Senats
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Neuwied
Strüder
1875
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Beschreibung: | 136 S. |
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