Von Gottes Gnaden Wir Christian Ludewig, Herzog zu Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr [et]c. [et]c. Geben hiemit gesammten Unseren Landsassen, Vasallen und Unterthanen in Gnaden zu vernehmen, wasgestalt Wir zeithero wahrgenommen, daß ohngeachtet so vielfältiger, von Unseren in Gott ruhenden Vorfahren an der Regierung ergangenen Landes-Fürstlichen Edicten und Verboten, und insonderheit dem im Jahr 1702. auf öffentlichem Land-Tag zu Malchin, mit Ritter- und Landschaft verabredeten, auch darauf unterm 16. Februar. 1703. gehörig publicirten Patent entgegen, daß ohnangezeigte und unbewilligte Holz-Fällen in den Adelichen Gütern, dahin überhand nehmen wollen, daß mit der Zeit, zum unwiederbringlichen Schaden Unserer Lande, der grösseste Mangel an harter Hölzung entstehen muß [Erlass vom] 24ten Februar. 1750

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Christian Ludwig II. (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Rostock? Verlag nicht ermittelbar den 24ten Februar. 1750
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Beschreibung
Beschreibung:Kopftitel
Erscheinungsjahr und Erscheinungsort den Angaben am Ende des Textes entnommen.
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