Von Ihro Königl. Maytt. zu Schweden/ [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Staathalter und Regierung. Demnach zu Verhütung derer von Zeit zu Zeit häufig eingerissenen Holtz-Diebereyen ... Stralsund, den 9. Februar. 1748
Verordnung, betreffend Verhütung von Holzdiebereien
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Sprache: | ger |
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Stralsund
1748
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Zusammenfassung: | Verordnung, betreffend Verhütung von Holzdiebereien |
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Beschreibung: | Fingerprint nach Ex. der UB Greifswald Format: ca. 34 x 39 cm. - Satzspiegel: 32,5 x 32,5 cm Vermutlich in Stralsund erschienen. - Erscheinungsjahr nach Datierung am Ende der Schrift |
Beschreibung: | [1] Bl. |