Von Ihro Königl. Maytt. zu Schweden/ [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Staathalter und Regierung. Demnach zu Verhütung derer von Zeit zu Zeit häufig eingerissenen Holtz-Diebereyen ... Stralsund, den 9. Februar. 1748

Verordnung, betreffend Verhütung von Holzdiebereien

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Weitere Verfasser: Friedrich I. (BerichterstatterIn), Meyerfeld, Johann August von (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Stralsund 1748
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Beschreibung
Zusammenfassung:Verordnung, betreffend Verhütung von Holzdiebereien
Beschreibung:Fingerprint nach Ex. der UB Greifswald
Format: ca. 34 x 39 cm. - Satzspiegel: 32,5 x 32,5 cm
Vermutlich in Stralsund erschienen. - Erscheinungsjahr nach Datierung am Ende der Schrift
Beschreibung:[1] Bl.