Verordnung derjenigen Pflichten, welche sowohl der Catechet als hauptsächlich die Schulmeister am Wäysen-Hause ausser der Haus-Andacht und dem Unterricht der Kinder in ihren Verrichtungen bey allen Vorfällen nothwendig zu beobachten schuldig seyn sollen, samt derselben jährlichem Gehalt, Accidentien und Wohlthaten

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaften: Waisenhaus Hamburg (VerfasserIn), Conrad König Erben (DruckerIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Hamburg gedruckt bey sel. Conrad Königs Erben 1758
Schlagworte:
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!