Verordnung derjenigen Pflichten, welche sowohl der Catechet als hauptsächlich die Schulmeister am Wäysen-Hause ausser der Haus-Andacht und dem Unterricht der Kinder in ihren Verrichtungen bey allen Vorfällen nothwendig zu beobachten schuldig seyn sollen, samt derselben jährlichem Gehalt, Accidentien und Wohlthaten
Gespeichert in:
Körperschaften: | , |
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Hamburg
gedruckt bey sel. Conrad Königs Erben
1758
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Beschreibung: | "Hamburg den 16 Novembr. 1758." Erscheinungsjahr nach Datierung am Ende des Vorworts |
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Beschreibung: | 8 ungezählte Seiten, 38 Seiten 8° |