Wir Christian Ludewig, von Gottes Gnaden Herzog zu Mecklenburg ... Geben ... den Hauptleuten, Beamten, und Befehlhabern in Unseren Herzoglichen Domainen ... und überhaupt allen Unseren Leibeigenen Unterthanen hiedurch zu wissen, was Gestalt ... verschiedene Unsere Beamten ... durch Verpfändung ... sich ermächtigen, Unsern Leibeigenen Bauers Leuten ... ohne Unser Vorwissen, bald üm ein gewisses Löse-Geld, bald aus andern Neben-Ansichten, Frey-Briefe zu ertheilen ...

Verordnung, daß die Beamten der Domänen keine Freibriefe für Leibeigene ausstellen dürfen

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Christian Ludwig II. (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Erscheinungsort nicht ermittelbar Verlag nicht ermittelbar 1751
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Beschreibung
Zusammenfassung:Verordnung, daß die Beamten der Domänen keine Freibriefe für Leibeigene ausstellen dürfen
Beschreibung:Kopftitel
Keine Veröffentlichungsangabe, wahrscheinliches Erscheinungsjahr nach der Datierung am Ende des Textes: "Gegeben in Unsrer Residenz und Vestung Schwerin den 14ten Decembr. 1751."
Beschreibung:3 ungezählte Seiten