Herzoglich-Mecklenburgische Constitution, wodurch der Wahn und Vorwurf, der Ehrloß- oder Anrüchtigkeit der Gerichts- Stadt- und Stöcken-Knechte, Profosse, Bettel-Voigte, Schliesser, Pförtner und dergleichen, aufgehoben und verboten wird De dato Schwerin, den 18ten August. 1753.
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
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Verlag nicht ermittelbar
1753
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Beschreibung: | Verfasser im Text genannt Keine Veröffentlichungsangabe, wahrscheinliches Erscheinungsjahr nach der Datierung im Titel |
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Beschreibung: | 4 ungezählte Seiten 2° |