Von Gottes Gnaden Wir Christian Ludewig, Herzog zu Mecklenburg ... Fügen hiemit allen und jeden Unseren Beamten, denen von der Ritterschaft, wie auch Bürgermeistern und Rath in den Städten ... wegen Besserung der, in Unseren Herzog-Fürstenthümern und Landen befindlichen Stege, Wege, Brücken und Dämme ... Gegeben in Unsrer Erb-unterthänigen und Residenz-Stadt, Rostock, den 10ten Decembr. 1749.

Verordnung über die Erhaltung der Wege, Brücken und Dämme

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Christian Ludwig II. (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Erscheinungsort nicht ermittelbar Verlag nicht ermittelbar 1749
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Beschreibung
Zusammenfassung:Verordnung über die Erhaltung der Wege, Brücken und Dämme
Beschreibung:Kopftitel. - Zwei Druckvarianten vorhanden: typographisch korrekte Druckvariante A und Druckvariante B mit einem nach unten gerutschten Bindestrich (3/4 Zeile von unten)
Format: ca. 33 x 41 cm. - Satzspiegel: 28,5 x 30,4 cm
Keine Veröffentlichungsangabe, stattdessen Jahr der Datierung
Beschreibung:1 Bogen