Von Gottes Gnaden Wir Christian Ludewig, Herzog zu Mecklenburg ... Demnach es sich aus vielfacher Erfahrung bestärket, daß durch die, in Unsrer Kirchen-Ordnung wider die Uebertreter des Sechsten Gebots verordnete Kirchen-Busse, dem Laster der Unzucht nicht gewehret, noch überhaupt der damit abgezielte gute Endzweck erreichet werde; sondern Wir dagegen vielmehr vernehmen müssen, daß um derselben zu entgehen, zum öftern leichtfertige aus unzüchtigem Beyschlaf gebährende Persohnen, sich in noch gröbern Verbrechen so weit versündigen ... Kinder-Mörderinnen zu werden ... Gegeben auf Unsrer Vestung Schwerin den 27ten Aprill 1753.
Verordnung über die Aufhebung der Kirchenbuße für Ehebruch
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
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1753
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Zusammenfassung: | Verordnung über die Aufhebung der Kirchenbuße für Ehebruch |
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Beschreibung: | Kopftitel Format: ca. 34 x 41 cm. - Satzspiegel: 28,8 x 32,2 cm Keine Veröffentlichungsangabe, stattdessen Jahr der Datierung |
Beschreibung: | 1 Bogen |