Von Gottes Gnaden Wir Christian Ludewig, Herzog zu Mecklenburg ... Demnach es sich aus vielfacher Erfahrung bestärket, daß durch die, in Unsrer Kirchen-Ordnung wider die Uebertreter des Sechsten Gebots verordnete Kirchen-Busse, dem Laster der Unzucht nicht gewehret, noch überhaupt der damit abgezielte gute Endzweck erreichet werde; sondern Wir dagegen vielmehr vernehmen müssen, daß um derselben zu entgehen, zum öftern leichtfertige aus unzüchtigem Beyschlaf gebährende Persohnen, sich in noch gröbern Verbrechen so weit versündigen ... Kinder-Mörderinnen zu werden ... Gegeben auf Unsrer Vestung Schwerin den 27ten Aprill 1753.

Verordnung über die Aufhebung der Kirchenbuße für Ehebruch

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Christian Ludwig II. (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Erscheinungsort nicht ermittelbar Verlag nicht ermittelbar 1753
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Beschreibung
Zusammenfassung:Verordnung über die Aufhebung der Kirchenbuße für Ehebruch
Beschreibung:Kopftitel
Format: ca. 34 x 41 cm. - Satzspiegel: 28,8 x 32,2 cm
Keine Veröffentlichungsangabe, stattdessen Jahr der Datierung
Beschreibung:1 Bogen