Reglement Wornach Sich diejenigen zu richten haben sollen/ welche zu Haltung eines Lehn-Pferdes zusammen gesetzet worden/ im Hertzogthum Pommern und Fürstenthum Rügen/ Von Der Löblichen Ritterschafft/ bey ihrer Zusammenkunfft zur Lehn-Munsterung im Jahr 1700. zum Theil beliebet/ Danegst aber Von Sein. Hoch-Gräflichen Excellenc. und der Königl. Regierung revidiret/ geändert/ vermehret/ und zu Jedermanns notice durch den Druck publiciret Den 21. Julii Anno 1701
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Sprache: | ger |
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Alten Stettin
Gedruckt bey Gabriel Dahlen/ Königl. Buchdr.
Den 21. Julii Anno 1701
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Beschreibung: | 8 ungezählte Seiten 4° |