Supplement Zu denen respective ann. 1698. und 1700, edirten Volum. Der Cellischen Landes- und Policey-Ordnungen gehörig [Forts.] Continuatio Verwichenen 1716ten Jahrs im Druck heraus gekommenen zu den hiesigen Cantzley- und Policey-Ordnung gehörigen Supplementi : Worinn noch CC. Hoch-Fürstl. Cellische/ auch Chur-Fürstl. Braunschw. Lüneburgis. nach und nach emanirte Edicta, Constitutiones, Declarationes, Renovationes und Rescripta befindlich. Und dem Publico zu Gute colligiret
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Celle
Hoffmann
1719
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