Wie konnte es einem legitimirten, nicht ebenbürtigen Sohn eines Grafen von Bentinck gegen die Bestimmung der Aldenburgischen Statuten, welche eine eheliche Geburt erfordern, gelingen in den Besitz und die Regierung eines deutschen Bundesgebiets und der sämmtlichen Aldenburgischen Herrschaften und Güter Kniphausen, Varel und Garmers etc. zu gelangen? Mit den Beschlüssen des Großherzogl. Oldenburgischen Kabinets, der Großherzogl. Kommission und Regierung, Anl. No. 1 - 12
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
---|---|
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Göttingen
Huth
1840
|
Schlagworte: | |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Beschreibung: | Verf. ermittelt |
---|---|
Beschreibung: | [1] Bl., 36 S 8° |