Eröffnungs-Botschaft Die durch das Statut vom 26. Mai 1849 verbündeten Deutschen Regierungen haben sich nach Art. IV. desselben verpflichtet: "Dem Deutschen Volke eine Verfassung nach Maaßgabe des unter ihnen vereinbarten Entwurfs zu gewähren ..."

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutscher Bund Parlament (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: S.l. 1850
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Beschreibung
Beschreibung:4 S.