Absentia consensus der fehlende Mindestwille zur Ehe als Ehenichtigkeitsgrund
Zugl.: Bochum, Univ., Diss., 1999
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Frankfurt a. M., Berlin, Bern u. a.
Verlag nicht ermittelbar
1999
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Schriftenreihe: | Adnotationes in ius canonicum
14 |
Schlagworte: | |
Online Zugang: | Inhaltsverzeichnis |
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Zusammenfassung: | Zugl.: Bochum, Univ., Diss., 1999 Ausgehend von Urteilen diözesaner Gerichte und von der Diskussion um den fehlenden Ehewillen in der angelsächsischen Kanonistik sowie anhand ausgewählter Urteile der Römischen Rota will die vorliegende Studie nachweisen, dass im Unterschied zu den Partialsimulationen nicht erst ein "positiver Willensakt", sondern bereits das Fehlen des Mindestwillens als mangelndes intentionales Erfassen der Lebensgemeinschaft Ehe deren Ungültigkeit bewirkt. Vorgenommen wird eine Untersuchung des Ehewillens und Eheverständnisses im CIC/1917, des Ehebildes und Konsensverständnisses der Pastoralkonstitution 'Gaudium et Spes' sowie in nachkonziliaren Äußerungen der Päpste und des Konsenses und Eheverständnisses in der Reform des Codex und im CIC/1983. Vorangestellt ist eine Problemanzeige vor dem Hintergrund deutscher und angelsächsischer Rechtsprechung |
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Beschreibung: | 402 S 21 cm |
ISBN: | 3631346565 3-631-34656-5 |