"Grundrechte" im Codex Iuris Canonici von 1983 im Vergleich mit dem deutschen Grundgesetz eine exemplarische Untersuchung anhand der Wissenschaftsfreiheit

Zugl.: Bayreuth, Univ., Diss., 1997/98

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Steuer-Flieser, Dagmar (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Baden-Baden Verlag nicht ermittelbar 1999
Ausgabe:1. Aufl.
Schriftenreihe:Nomos-Universitätsschriften Recht 313
Schlagworte:
Online Zugang:Inhaltsverzeichnis
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zugl.: Bayreuth, Univ., Diss., 1997/98
Zum Inhalt heißt es im Klappentext: Der Codex Iuris Canonici von 1983 enthält einen Katalog von Rechten und Pflichten aller Christgläubigen, der teilweise an die Grundrechte des Grundgesetzes erinnert. Da die innerkirchlichen "Grundrechte" nicht in einem formellen Verfassungsgesetz enthalten sind und das katholische Kirchenrecht das Prinzip des Vorrangs der Verfassung nicht kennt, ist der materielle Gehalt dieser Rechte umstritten. Durch ein institutionelles Verständnis dieser Rechte gelingt es, einen rechtlich "umhegten" Wesensgehalt zu begründen, der unantastbar ist. Am Beispiel der theologischen Wissenschaftsfreiheit zeigt sich, dass dem wissenschaftlich Tätigen im Bereich der nicht definierten Lehren ein Recht auf Dissens zuzuerkennen ist
Beschreibung:Literaturverz. S. 177 - 199
Beschreibung:199 S
ISBN:3789059005
3-7890-5900-5