Ob ekonomiceskoj samostojatel'nosti pribaltijskich respublik
Eine notwendige Voraussetzung für die effektive Umgestaltung der Wirtschaftsleitung sowohl einzelner Republiken, als auch der ganzen Union sei die wirtschaftliche Selbständigkeit der Republiken. Die sogenannte Einheit des volkswirtschaftlichen Komplexes muß durch direkte Beziehungen zwischen den Rep...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Voprosy ėkonomiki |
---|---|
1. Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | rus |
Veröffentlicht: |
1989
|
Schlagworte: | |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Eine notwendige Voraussetzung für die effektive Umgestaltung der Wirtschaftsleitung sowohl einzelner Republiken, als auch der ganzen Union sei die wirtschaftliche Selbständigkeit der Republiken. Die sogenannte Einheit des volkswirtschaftlichen Komplexes muß durch direkte Beziehungen zwischen den Republiken, vor allem aber zwischen deren Unternehmen ersetzt werden. Von den baltischen Republiken wurde ein Gesetzentwurf über den Übergang der Republiken auf die wirtschaftliche Rechnungsführung dem Obersten Sowjet der UdSSR vorgelegt und am 27. November 1989 als Gesetz über die ökonomische Selbständigkeit der Republiken verabschiedet. In diesem Gesetz werden ökonomische Rechte der Republiken und ihre Beziehungen zu der Union und anderen Unionsrepubliken definiert. (BIOst-Ldg) Aus sowjetischer Sicht |
---|---|
ISSN: | 0042-8736 |