Inkompatibilität und Kumulationsverbot eine Untersuchung zu c. 152 CIC/1983
Zugl.: Bochum, Univ., Diss., 1998
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Frankfurt am Main, Berlin u.a.
Lang
1999
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Schriftenreihe: | Adnotationes in ius canonicum
11 |
Schlagworte: | |
Online Zugang: | Inhaltsverzeichnis |
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Zusammenfassung: | Zugl.: Bochum, Univ., Diss., 1998 Seit den vergangenen Jahren ist zu beobachten, dass Priester und andere Mitarbeiter "unter Beibehaltung ihrer bisherigen Aufgabe" ein weiteres Tätigkeitsfeld zugewiesen bekommen. Nach can. 152 ist dies nicht unbegrenzt möglich; die Kumulation von inkompatiblen Ämtern ist verboten. Der Verfasser klärt die Begriffe "Inkompatibilität" und "Kumulationsverbot" - hierbei handle es sich um unterschiedliche Institutionen. Die Inkompatibilität sei für das Verfassungsrecht der Kirche unverzichtbar, da sie die Ausübung von Vollmacht auf verschiedene Personen verteilt. Der Autor zeigt auf, welche Aufgaben nach geltendem Recht von einer Person ausgeübt werden können und welche nicht. Außerdem wird dargelegt, unter welchen Bedingungen einem Pfarrer mehrere Pfarreien nach can. 526 § 1 anvertraut werden können |
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Beschreibung: | XIV, 333 S 21 cm |
ISBN: | 3631340206 3-631-34020-6 |