Gründliches Bedenken: Ob und wenn ein Bürger eines Staats, als ein rechtschaffener Bürger desselben, und ohne ihn sträflich zu werden, seine Landesreligion der Falschheit öffentlich verdächtig machen könne? wird in Ansehung der heutigen Evangelischen Religionsverbesserer, und auf diesen Fuß sich gesetzten Heiligenschriftausleger, der nähern Prüfung eines vernünftigen Publikums unterworfen
Gespeichert in:
Körperschaft: | |
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Bützow und Wismar
in der Berger- und Bödnerischen Buchhandlung
1777
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