Gründliches Bedenken: Ob und wenn ein Bürger eines Staats, als ein rechtschaffener Bürger desselben, und ohne ihn sträflich zu werden, seine Landesreligion der Falschheit öffentlich verdächtig machen könne? wird in Ansehung der heutigen Evangelischen Religionsverbesserer, und auf diesen Fuß sich gesetzten Heiligenschriftausleger, der nähern Prüfung eines vernünftigen Publikums unterworfen

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Berger und Boedner (Vertrieb)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Bützow und Wismar in der Berger- und Bödnerischen Buchhandlung 1777
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Beschreibung
Beschreibung:Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: Bützow und Wismar, in der Berger- und Bödnerischen Buchhandlung, 1777.
Beschreibung:XVI, 128 Seiten