Des Churfürsten zu Sachsen, Hertzogen Christiani etc. und Burggraffen zu Magdeburg, unsers gnedigsten Herrn Verordnung, wie vnd welcher gestalt förder in S. Churf. G. Embtern vnd Schulen, die Schreibegebühr, von den Vorwaltern, Schöffern und Dienern einbracht, darüber aber die Leute im wenigsten nicht beschweret werden sollen

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Bibliographische Detailangaben
Weitere Verfasser: Stöckel, Matthes (DruckerIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Dresden Stöckel 1592
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Beschreibung
Beschreibung:In Fraktur
Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: Dreßden gedruckt bey Matthes Stöckel
Beschreibung:40 S