Friederich Gottlieb Julius Burchard, der Rechte Doktor, der Herzogl. Meckl. Justiz-Kanzley und des städtischen Obergerichts zu Rostock immatr. Procurator, von der Ungültigkeit der rechtlichen Geschäfte, die der Gemeinschuldner innerhalb vier Wochen vor eröfnetem Konkurse zum Nachtheil seiner Gläubiger unternommen Nach Lübschen und Rostockschen Rechten betrachtet

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Burchard, Friedrich Gottlieb Julius (VerfasserIn)
Körperschaft: Koppische Buchhandlung (Vertrieb)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Rostock in Commission der Koppenschen Buchhandlung 1793
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Beschreibung
Beschreibung:Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: "Rostock, in Commission der Koppenschen Buchhandlung. 1793."
Beschreibung:1 ungezähltes Blatt, 43 Seiten