Drey Rare Casus Als 1. Ob einem Schreiben- und Lesens Unerfahrnen sein in Schriffte[n] verfaster letzter Wille bey insinuation von denen Gerichts-Personen wiederumb nothwendig eröffnet und demselben vorgelesen werden müsse? ... 2. Ob der Judex bey einer/ in possessorio summarissimo gesprochener Sententz/ ... sothanes Erthel alsofort zu exequiren schuldig sey? ..., 3. Ob ein Vater in præjudicium seiner Söhne Agnaten denen Töchtern ein oder das andere Lehn-Guth doniren, und ob nicht in entstehung des Lehn-Herrns Consens die Söhne besagten Töchtern zum wenigsten die æstimation desselben geschenckten Guths nebenst dem Interesse zu erstatten de jure angehalten werden können?
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Merseburg
Forberger
1678
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