Drey Rare Casus Als 1. Ob einem Schreiben- und Lesens Unerfahrnen sein in Schriffte[n] verfaster letzter Wille bey insinuation von denen Gerichts-Personen wiederumb nothwendig eröffnet und demselben vorgelesen werden müsse? ... 2. Ob der Judex bey einer/ in possessorio summarissimo gesprochener Sententz/ ... sothanes Erthel alsofort zu exequiren schuldig sey? ..., 3. Ob ein Vater in præjudicium seiner Söhne Agnaten denen Töchtern ein oder das andere Lehn-Guth doniren, und ob nicht in entstehung des Lehn-Herrns Consens die Söhne besagten Töchtern zum wenigsten die æstimation desselben geschenckten Guths nebenst dem Interesse zu erstatten de jure angehalten werden können?

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Erschel, Jeremias (VerfasserIn)
Weitere Verfasser: Forberger, Christian (DruckerIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Merseburg Forberger 1678
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Beschreibung
Beschreibung:Signaturformel: a - c4, A - H4, I2
Bibliogr. Nachweis: VD17 1:012295B
Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Mersebvrg/ In Verlegung Christian Forbergers/ Buchhändlern. Im Jahr 1678.
Beschreibung:[12], [34] Bl