Der in der Wald- und Jagdwirthschaft, dann in der Rechnungslegung gesetzlich unterrichtete Forstbeamte und Revierjäger, oder: Ein Hülfsbuch, worin nicht nur die Forstbeamten und Revierjäger die bestehenden Gesetze und Verordnungen in Betreff der Holzcultur und Waldbenützung ... auffinden, sondern auch die Forstadjuncten und Lehrjungen die ... erforderlichen Kenntnisse erlangen können ; für Österreich ob und unter der Enns, Böhmen, Mähren und Schlesien
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Wien
Sollinger
1828
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Beschreibung: | Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: Wien, ... Gedruckt bey J. P. Sollinger |
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Beschreibung: | [1] Bl., IV, 428 S., [1] Bl 8° |