Objektive Zurechnung - Urteilsakt oder Urteilsgegenstand? von der Ambiguität der objektiven Zurechnung (am Beispiel des Vorsatzes) zur Revision des Zurechnungsbegriffs

Teil I: Problemexposition Gesprächsbedarf - Begriffsgeschichtlicher Problemhorizont - Konfusion von Urteilsgegenstand und Urteilsakt Teil II: Problemerörterung Der inkongruente Vorsatzgegenstand & das "normative Urteil" der objektiven Zurechnung - Der kongruente Vorsatzgegenstand &...

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Heuser, Martin (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Berlin Duncker & Humblot 2024
Schriftenreihe:Schriften zum Strafrecht Band 427
Schlagworte:
Online Zugang:Inhaltsverzeichnis
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Beschreibung
Zusammenfassung:Teil I: Problemexposition Gesprächsbedarf - Begriffsgeschichtlicher Problemhorizont - Konfusion von Urteilsgegenstand und Urteilsakt Teil II: Problemerörterung Der inkongruente Vorsatzgegenstand & das "normative Urteil" der objektiven Zurechnung - Der kongruente Vorsatzgegenstand & das "Tatbestandsmerkmal" der objektiven Zurechnung - Der in-/kongruente Vorsatz & die jüngste Rechtsprechung des BGH Teil III: Problemperspektiven Zusammenfassung der bisherigen Problemskizze - Eine neue "Neubesinnung auf den Zurechnungsgedanken"? - Zum guten (Zurechnungs-)Schluss Rechtsprechungsverzeichnis Literaturverzeichnis Sachwort- und Personenregister
Die "objektive Zurechnung" im Strafrecht, d. h. die normative Zuschreibung eines tatbestandsmäßigen Erfolgs zu einem rechtlich missbilligten Verhalten, weist eine Zwittergestalt auf: Einerseits fügt sie sich als objektives Tatbestandsmerkmal in die strafrechtlich zu beurteilende Handlung ein; andererseits beansprucht sie, ein normatives Urteil über einen bestimmten Straftatausschnitt zu liefern. In erstgenannter Hinsicht fungiert sie als Objekt der strafrechtlichen Beurteilung (Urteilsgegenstand), in zweitgenannter als ein Akt derselben (Urteilsakt). Die Untersuchung erklärt diese logische Ambiguität begriffsgeschichtlich. Strafrechtsdogmatisch wird sie sodann exemplarisch anhand des Vorsatzerfordernisses erörtert. Anlass zu dieser Erörterung bietet die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (4 StR 200/21; 1 StR 474/19) im Nachgang zum Göttinger Organallokationsfall (5 StR 20/16). Abschließend stellt die Arbeit thesenartig eine neuerliche "Neubesinnung auf den Zurechnungsgedanken" in Aussicht."Objective Imputation: Act or Object of Judgment? From the Ambiguity of Objective Imputation to the Revision of the Concept of Imputation": The "objective imputation" in criminal law has a hybrid form: On the one hand, it functions as a feature of the offense (object of judgment), on the other hand as a normative judgment (act of judgement). The study explains this logical ambiguity in terms of conceptual history. It then discusses it on the basis of the requirement of intent in the most recent case law of the Federal Court of Justice (4 StR 200/21). It concludes with some theses on a revision of the concept of imputation
Beschreibung:Literaturverzeichnis: Seite 94-109
Beschreibung:113 Seiten
23.3 cm x 15.7 cm, 400 g
ISBN:9783428191994
978-3-428-19199-4