Ein Spiegelbild des allgemeinen Strafrechts zur Entwicklung des materiellen Jugendstrafrechts seit 1923
Die Einführung des Jugendgerichtsgesetzes im Jahr 1923 änderte nichts daran, dass das materielle Jugendstrafrecht in Teilen weiterhin mit dem allgemeinen Strafrecht (Erwachsenenstrafrecht) verwoben blieb. Dieser Befund gibt Anlass, die historische(n) Entwicklung(en) beider Rechtsgebiete nicht getren...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe |
---|---|
1. Verfasser: | |
Weitere Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2024
|
Schlagworte: | |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Die Einführung des Jugendgerichtsgesetzes im Jahr 1923 änderte nichts daran, dass das materielle Jugendstrafrecht in Teilen weiterhin mit dem allgemeinen Strafrecht (Erwachsenenstrafrecht) verwoben blieb. Dieser Befund gibt Anlass, die historische(n) Entwicklung(en) beider Rechtsgebiete nicht getrennt voneinander, sondern wechselseitig in den Blick zu nehmen. Wir wollen dabei aufzeigen, unter welchen Bedingungen das Jugendstrafrecht und das allgemeine Strafrecht als (eher) separierte bzw. (eher) zusammenhängende Rechtsmaterien zu verstehen sind. Dabei wird sich zeigen, warum der Gesetzgeber in den letzten Jahrzehnten dem Verhältnis zwischen dem Jugendstrafrecht und dem allgemeinen Strafrecht nicht immer hinreichend Rechnung getragen hat. |
---|---|
Beschreibung: | Literaturverzeichnis: Seite 16-17 |
ISSN: | 1612-1864 |