Weshalb Qualifikationsanforderungen für Minister*innen in der Verfassung und dem Ministergesetz Thüringens unnötig sind
Ausgehend von der Annahme zweier Gesetzentwürfe im Thüringer Landtag, dass die gegenwärtige Rechtslage nicht mehr den Anforderungen, die in fachlicher und persönlicher Hinsicht an das Ministeramt zu stellen sind, gerecht werden, sollen im Rahmen der Änderung des § 1a Thüringer Ministergesetzes besti...
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1. Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2024
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Zusammenfassung: | Ausgehend von der Annahme zweier Gesetzentwürfe im Thüringer Landtag, dass die gegenwärtige Rechtslage nicht mehr den Anforderungen, die in fachlicher und persönlicher Hinsicht an das Ministeramt zu stellen sind, gerecht werden, sollen im Rahmen der Änderung des § 1a Thüringer Ministergesetzes bestimmte fachliche Qualifikationen sowie ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zur Voraussetzung der Ausübung des Ministeramtes gemacht werden. In seinem Beitrag widerspricht Benjamin-Immanuel Hoff den Entwürfen. Denn zum Einen ist die Demokratieklausel ungeeignet, demokratiefeindliche Minister*innen zu verhindern, und zum Anderen gibt es keinen empirischen Zusammenhang zwischen Bildungsgrad und Befähigung zum Ministeramt. |
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Beschreibung: | Literaturverzeichnis: Seite 131 |
ISSN: | 0507-4150 |