Ersatzfreiheitsstrafe - eine entbehrliche Sanktionsmaßnahme Entkräftung sechs gängiger Thesen von Verteidiger*innen des Freiheitsentzugs wegen Zahlungsunfähigkeit

Etwa jede*r zehnte Inhaftierte sitzt eine Ersatzfreiheitsstrafe ab, da diese Personen die verhängten Geldstrafen nicht zahlen können. Nicole Bögelein argumentiert, wie von ihr schon im Rechtsausschuss des Bundestages vorgetragen, für einen Verzicht auf die Ersatzfreiheitsstrafe, sei es de jure oder...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Vorgänge
1. Verfasser: Bögelein, Nicole (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 2024
Schlagworte:
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Etwa jede*r zehnte Inhaftierte sitzt eine Ersatzfreiheitsstrafe ab, da diese Personen die verhängten Geldstrafen nicht zahlen können. Nicole Bögelein argumentiert, wie von ihr schon im Rechtsausschuss des Bundestages vorgetragen, für einen Verzicht auf die Ersatzfreiheitsstrafe, sei es de jure oder de facto, und geht dabei auch auf das Problem der sozialen Ungleichheit ein, da hier Armut bestraft wird. Dazu hat sie sechs gängige Argumente für die Ersatzfreiheitsstrafe gesammelt und widerlegt diese systematisch und empirisch in ihrem Beitrag. Bögelein zufolge bestraft die Justiz Menschen ohne Geld härter, indem sie an der Ersatzfreiheitsstrafe festhält. Die Justiz sollte sich eingestehen, dass Ersatzfreiheitsstrafen Menschen für ihre Armut bestrafen, was unterbleiben muss.
Beschreibung:Literaturverzeichnis: Seite 63-65
ISSN:0507-4150