Von Gottes Gnaden Friderich/ König in Preussen ... Unsern gnädigen Gruß zuvor ... Ob Wir wol wegen Unserer ... etablirten General-Stadt- und Land-Feuer-Casse/ allergnädigst ertheileten Edictis und Verordnungen ... und von der sämbtlichen Ritterschafft (welcher Wir im Mandat vom 21. Mart. 1708. unter gewissen Conditionen frey gestellet ... sich bey der Feuer-Caße einschreiben zu lassen oder nicht) deren Beneficium erkandt und amplectiret worden seyn ... einige ihren abgebrandten aus der Contributions-Cassa, durch erhöhete Anlagen ihren Schaden ... erstatten ... Beysteuer reichen ... Ritter-Güthern ... [Signatum Cölln an der Spree/ den 28. Mart. 1710]

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Friedrich I. (VerfasserIn)
Weitere Verfasser: Kolbe von Wartenberg, Johann Casimir (MitwirkendeR)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Berlin? Verlag nicht ermittelbar 1710
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Beschreibung
Beschreibung:Im Corpus Constitutionum Marchicarum Theil 5, Abt. 1, Cap. 2, Nr. XXIII. unter dem Titel: Patent, wegen derer von Adel, und ihrer Unterthanen Häuser und Höfe, so in der Feuer-Casse nicht eingeschrieben, wie es damit gehalten werden soll, wenn sie abbrennen
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Beschreibung:[3] Seiten