Von Gottes Gnaden Friderich/ König in Preussen ... Unsern gnädigen Gruß zuvor ... Ob Wir wol wegen Unserer ... etablirten General-Stadt- und Land-Feuer-Casse/ allergnädigst ertheileten Edictis und Verordnungen ... und von der sämbtlichen Ritterschafft (welcher Wir im Mandat vom 21. Mart. 1708. unter gewissen Conditionen frey gestellet ... sich bey der Feuer-Caße einschreiben zu lassen oder nicht) deren Beneficium erkandt und amplectiret worden seyn ... einige ihren abgebrandten aus der Contributions-Cassa, durch erhöhete Anlagen ihren Schaden ... erstatten ... Beysteuer reichen ... Ritter-Güthern ... [Signatum Cölln an der Spree/ den 28. Mart. 1710]
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Berlin?
Verlag nicht ermittelbar
1710
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Beschreibung: | Im Corpus Constitutionum Marchicarum Theil 5, Abt. 1, Cap. 2, Nr. XXIII. unter dem Titel: Patent, wegen derer von Adel, und ihrer Unterthanen Häuser und Höfe, so in der Feuer-Casse nicht eingeschrieben, wie es damit gehalten werden soll, wenn sie abbrennen Titel ist Textanfang. - Die letzte Seite ist unbedruckt |
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Beschreibung: | [3] Seiten 2° |