Wir Friderich von Gottes Gnaden König in Preussen/ Marggraf zu Brandenburg ... Fügen hiermit jedermänniglich zu wissen ...daß obschon so wohl ... in stattlichen Verfassungen Kirchen- und Policey-Ordnungen auch in Beschriebenen Rechten/ als von Uns selbst hiebevor wegen gebührender Heiligung und völliger Feyre der Sonn- und Festage unterschiedene Verordnungen ergangen/ doch selbigen ... nicht geziemend nachgelebet sey: Verordnen derowege ... Erstlich/ Daß alle Prediger ihres Ambts treulich wahrnehmen/ und außer erheblicher Noht weder durch Wegreisen/ noch sonst die Cantzel einem andern verstatten ... Zum andern/ damit der Sontag gantz gefeyret werde/ soll ... der Gottesdienst Vor- und nach Mittage gehalten ... werden ...

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Friedrich I. (VerfasserIn)
Weitere Verfasser: Perbandt, Otto Wilhelm von (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Königsberg? Verlag nicht ermittelbar 1701
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Beschreibung
Beschreibung:Titel ist Textanfang. Am Textende: Gegeben Königsberg den 28. Decembr. Anno 1701. L.S. Otto Wilhelm von Perbandt. Christoph Alexander von Rauschke. Georg Friderich von Kreytzen. Christoph von Wallenrodt
Beschreibung:[4] Seiten