Todesdrohungen gegen Mitschülerinnen und Mitschüler bzw. Lehrkräfte rechfertigen Schulverweis Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat mit Beschluss vom 20.04.2023 - 10 ME 13/23 - entschieden, dass das Führen einer "Todesliste" sowie "Todesdrohungen" gegen Mitschülerinnen und Mitschüler bzw. Lehrkräfte einen Schulverweis eines nicht berufsschulpflichtigen Schülers im Sekundarbereich II rechtfertigen
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Veröffentlicht in: | Schulverwaltung / Niedersachsen |
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1. Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2023
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Beschreibung: | Illustrationen |
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ISSN: | 1865-2050 |