Todesdrohungen gegen Mitschülerinnen und Mitschüler bzw. Lehrkräfte rechfertigen Schulverweis Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat mit Beschluss vom 20.04.2023 - 10 ME 13/23 - entschieden, dass das Führen einer "Todesliste" sowie "Todesdrohungen" gegen Mitschülerinnen und Mitschüler bzw. Lehrkräfte einen Schulverweis eines nicht berufsschulpflichtigen Schülers im Sekundarbereich II rechtfertigen

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Veröffentlicht in:Schulverwaltung / Niedersachsen
1. Verfasser: Nolte, Gerald (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 2023
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Beschreibung
Beschreibung:Illustrationen
ISSN:1865-2050