Von GOttes Gnaden Wir Peter, Groß-Fürst aller Reussen, Erbe zu Norwegen, Hertzog zu Schleswig, Hollstein [...] Thun kund hiemit: Demnach in Ansehung der hie und da leider sich wieder äussernden Vieh-Seuche, und zu Verhütung des daher zu besorgenden Abganges am Vieh in unsern hiesigen Landen, die nöhtige Obsicht billig darauf zu nehmen ist, daß der zuzuziehende Anwachs nicht vermindert werde, sondern so viel möglich erhalten bleibe

Verordnung, daß zur Erhaltung des Viehbestandes das Schlachten von Kuhkälbern bis auf weiteres verboten sein soll

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Peter III. (VerfasserIn)
Weitere Verfasser: Buchwald, F. v. (MitwirkendeR), Holmer, M. F. v. (MitwirkendeR), Starck, J. D. v. (MitwirkendeR), Ellendsheim, G. H. v. (MitwirkendeR), Pechlin, Ph. v. (MitwirkendeR), Brockes, E. N. v. (MitwirkendeR)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Kiel 1755
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Beschreibung
Zusammenfassung:Verordnung, daß zur Erhaltung des Viehbestandes das Schlachten von Kuhkälbern bis auf weiteres verboten sein soll
Beschreibung:Umlaute in der Vorlage mit übergestelltem "e"
Kopftitel
Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: Gegeben auf dem Schlosse zu Kiel den 28 Febr.. 1754. - Kein Erscheinungsvermerk, stattdessen Ort und Jahr der Datierung.
Beschreibung:1 Blatt