Von GOttes Gnaden Wir Peter, Groß-Fürst aller Reussen, Erbe zu Norwegen, Hertzog zu Schleswig, Hollstein [...] Fügen hiemit zu wissen, wasgestalt Wir aus den Berichten Unsers Ober-Jägermeisters mit höchster Displicentz wahrnehmen müssen, wie daß hie und da Privati des Jagens in Unsern Domainen und Jagd-Districten, ohne dazu einige Vergönstigung erhalten zu haben, sich eine Zeit her ungescheut anmassen/ und zwar nicht allein für ihre Person/ sondern zuweilen mit bey sich habenden Jägern und Hunden sich darauf betreten lassen.

Verbot, in den fürstlichen Wäldern zu jagen

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Peter III. (VerfasserIn)
Weitere Verfasser: Buchwald, F. v. (MitwirkendeR), Holmer, M. F. v. (MitwirkendeR), Starck, J. D. B. v. (MitwirkendeR), Ellendsheim, G. H. v. (MitwirkendeR), Pechlin, D. Ph. v. (MitwirkendeR), Brockes, E. N. v. (MitwirkendeR)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Kiel 1754
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Beschreibung
Zusammenfassung:Verbot, in den fürstlichen Wäldern zu jagen
Beschreibung:Umlaute in der Vorlage mit übergestelltem "e"
Kopftitel
Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: Gegeben auf dem Schlosse zu Kiel den 26 Novemb. 1754. - Kein Erscheinungsvermerk, stattdessen Ort und Jahr der Datierung.
Beschreibung:1 Blatt