Statutarische Gestaltung virtueller Gesellschafterversammlungen nach dem DiREG
§ 48 Abs. 1 Satz 2 GmbHG bestimmt seit dem 01.08.2022, dass Gesellschafterversammlungen auch fernmündlich oder mittels Videokommunikation abgehalten werden können, wenn sämtliche Gesellschafter sich in Textform damit einverstanden erklären. Diesbezüglich wird die Frage diskutiert, ob es sich bei § 4...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Gesellschaftsrecht zwischen Wissenschaft und Notarpraxis |
---|---|
1. Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2023
|
Schlagworte: | |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | § 48 Abs. 1 Satz 2 GmbHG bestimmt seit dem 01.08.2022, dass Gesellschafterversammlungen auch fernmündlich oder mittels Videokommunikation abgehalten werden können, wenn sämtliche Gesellschafter sich in Textform damit einverstanden erklären. Diesbezüglich wird die Frage diskutiert, ob es sich bei § 48 Abs. 1 Satz 2 GmbHG um dispositives oder zwingendes Recht handelt, d. h. ob die qualifizierte, satzungsändernde Mehrheit der Gesellschafter das Einstimmigkeitserfordernis durch eine entsprechende Satzungsgestaltung abbedingen kann. |
---|---|
ISBN: | 9783406801761 3406801765 |