Teutsche Iura. Regulae LL. Schlußreden, Regeln und Bekürtzung beder Rechten, als ain denckzedel und naherweg zu frischer und behaltlicher gedechtnus der selbigen ; von den Alten Rechtgelerten in CCCIIII. Regeln gestelt, und im brauch gehabt ; jederman zu gut verteutscht und new außgangen

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Veröffentlicht in:Justinianischer Instituten warhaffte dolmetschung
1. Verfasser: Murner, Thomas (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 1541
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Beschreibung
Beschreibung:Erm. Verf.: Thomas Murner