Von Gottes Gnaden Wir Elisabeth die Erste, Kayserin und Selbstherrscherin aller Reußen [et]c. [et]c. [et]c. Thun hiemit jedermänniglich kund und zu wissen: Wenn Wir Unsern gewesenen Kanzler Bestuscheff-Rumin in Verhafft nehmen und aller seiner Aemter und Würden entsetzen lassen ...
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Sankt Petersburg
Verlag nicht ermittelbar
1758
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Beschreibung: | Kopftitel. - Textende: Das Original ist nach Ihro Kayserl. Majest. allerhöchsten Confirmation, von dem dirig. Senat unterschrieben. L.S. Gedruckt in St. Petersburg bey dem Senat den 27 Februar 1758 Die dritte Seite ist unbedruckt, auf der letzten Seite ist folgende Anweisung abgedruckt: Dieses muß zu jedermanns Notice von der Cantzel publiciret, von Hof zu Hof umher gesandt und dem Pastori loci wieder zugestellet werden Aus der Umlaufnotiz auf der letzten Seite ergibt sich, dass es sich offensichtlich um eine Übersetzung handelt, die an die Einwohner der deutschsprachigen russischen Ostseegouvernements (Livland, eventuell auch Estland und Kurland) gerichtet war, bei den Pastores loci handelte es sich um die protestantischen Ortsgeistlichen (Verordnungen dieser Art erschienen in der Regel in Riga mit einer gleichlautenden Umlaufnotiz) |
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Beschreibung: | 4 ungezählte Seiten 2° |