Abgenöthigte in jure & facto wolbegründete Remonstration, Daß dem Herrn Hertzogen von Sachsen, Engern und Westphalen Die Stadt Lübeck Nicht nur das Städtlein, sondern auch die Vogtey und gantze Herrschafft Möllen ... in ihren Scheidungen und Gräntzen belegen zu restituirn schuldig und vermittelst Execution dazu anzuhalten sey

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Eichel, Johann (VerfasserIn)
Weitere Verfasser: Nissen, Niclas (DruckerIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Ratzeburg Nissen 1670
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Beschreibung
Beschreibung:Auch als Sekundärausg. vorh
Verf. ermittelt
Beschreibung:99 S