Abgenöthigte in jure & facto wolbegründete Remonstration, Daß dem Herrn Hertzogen von Sachsen, Engern und Westphalen Die Stadt Lübeck Nicht nur das Städtlein, sondern auch die Vogtey und gantze Herrschafft Möllen ... in ihren Scheidungen und Gräntzen belegen zu restituirn schuldig und vermittelst Execution dazu anzuhalten sey
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Ratzeburg
Nissen
1670
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Beschreibung: | Auch als Sekundärausg. vorh Verf. ermittelt |
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Beschreibung: | 99 S |